Im Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ werden Kinder und Jugendliche aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Hören“ beschult. Dazu gehören Schülerinnen und Schüler mit
- Hörschädigungen aller Arten und Schweregrade,
- Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen.
Die Erziehungsberechtigten nehmen mit dem Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ Kontakt auf und werden zum Beratungsgespräch eingeladen. Danach stellen sie bei der für sie zuständigen Schule einen Antrag auf Ein- oder Umschulung mit folgenden Unterlagen:
- medizinische Diagnose der Hörschädigung,
- ggf. weitere medizinische oder psychologische Gutachten,
- pädagogisches Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt "Hören"
- Bescheid des Staatlichen Schulamtes zum Förderschwerpunkt „Hören“.
Bei Umschulung werden diese Unterlagen durch einen Schulbericht und eine Stellungnahme des Sonderpädagogen ergänzt und dem zuständigen Staatlichen Schulamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Vom zuständigen Staatlichen Schulamt erhalten sie den Bescheid zur weiteren Beschulung. Mit diesem Bescheid zur Beschulung am Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ stellen sie den Antrag auf Schülertransport beim zuständigen Schulverwaltungsamt und ggf. den Antrag auf Unterbringung im Internat beim Sozialamt.