LANDESFÖRDERZENTRUM 
für den Förderschwerpunkt "Hören" Mecklenburg Vorpommern Güstrow

Gemeinsamer Unterricht


Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Hören“ haben die Möglichkeit wohnortnah eine Schule zu besuchen, wenn die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kolleginnen und Kollegen des Landesförderzentrums fördern und begleiten im Gemeinsamen Unterricht die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern mit einer Hörschädigung an Regelschulen.

Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist eine medizinische Diagnostik der Hörschädigung und die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt „Hören“.