Die Arbeit im Gemeinsamen Unterricht beinhaltet schwerpunktmäßig:
Fachpädagogische Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Hören“
- Hilfe zur Verbesserung der Kommunikationsbedingungen in der Schule und zu Hause
- lernbegleitende Diagnostik
- Hörförderung, Hörtaktik, unterstützende Begleitung des Unterrichts
- Information der Eltern über die Hörschädigung des Kindes und deren Folgen, Hinweise zur Unterstützung und zur technischen Versorgung sowie zu Beratungs- und Fortbildungsangeboten
- Schullaufbahnberatung
- Hilfestellung bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
- Sensibilisierung der Mitschüler für das Thema Hörschädigung
Information und Beratung der Lehrer
- zu den Auswirkungen einer Hörschädigung und deren Folgen für Sprachentwicklung, Sprachperzeption und Sprachproduktion
- zu den Möglichkeiten der methodisch-didaktischen Unterstützung hörgeschädigter Schüler an allgemeinen Schulen
- zur Erstellung, Inhalten und Umsetzung des Förderplans und des Nachteilsausgleichs
- Hilfestellungen zum Einsatz und Gebrauch technischer Hilfsmittel (RF-Anlagen, Hörgeräte, Cochlea Implantate) und Beratung hinsichtlich der raumakustischen Optimierung vorhandener Klassenräume
Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachkräften
Dazu gehören
- Phoniater und Pädaudiologen
- HNO-Ärzte
- Pädakustiker und Akustiker
- Logopäden
- Hörtechnikfirmen
- Therapeuten
- Psychologen